Beratung der Breitbandakteure durch das BKZ.SH

Seine Hauptaufgabe sieht das BKZ.SH in der umfassenden Beratung, Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes vorantreiben und dazu beitragen, dass Schleswig-Holstein bis 2030 mit schnellstem Breitband versorgt wird, um den technologischen Anforderungen an das Internet von morgen zu genügen und zugleich den Wirtschaftsstandort und die Attraktivität des ländlichen Raumes massiv aufzuwerten.

Das BKZ.SH übernimmt dabei die zentrale Rolle als Beratungsstelle, Wissensvermittler und Netzwerker.

Begleitung der Verfahren im Bundesförderprogramm

Das BKZ.SH unterstützt alle Akteure bei der Beantragung von Bundesfördermitteln und begleitet die Antragsstellung fachlich. Zudem begleitet das BKZ.SH die externen Beratungsleistungen und koordiniert während des gesamten Ausbauprojekts zwischen dem jeweiligen Antragssteller und dem Projektträger des Bundes.

Weiterführende Vorschriften und bundesrechtliche Vorgaben finden Sie hier.

Begleitung der Verfahren im Landesförderprogramm

Das BKZ.SH unterstützt alle Akteure bei der Beantragung von Landesfördermitteln und begleitet die Antragsstellung fachlich. Zudem begleitet das BKZ.SH die externen Beratungsleistungen und koordiniert während des gesamten Ausbauprojekts zwischen dem jeweiligen Antragssteller und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), dem Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT).

Zur Hilfestellung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern im Rahmen der Förderung des Breitbandausbaus wurden praktische Checklisten entwickelt. Diese sollen dabei helfen, den Erstattungsantrag/ Zwischen-/ Verwendungsnachweis auszufüllen und häufige Fehler zu vermeiden, um so eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten.

Checklisten, erforderliche Formulare für die Durchführung Ihres Vorhabens sowie landesrechtlichte Vorgaben finden Sie hier.

Unterstützung von Kommunen, Zweckverbänden, Stadtwerken und Unternehmen

Das BKZ.SH begleitet Kommunen, Zweckverbände, Stadtwerke und Unternehmen im Rahmen des allgemeinen Glasfaserausbau von der Grundlagenermittlung und der Bestandanalyse bis zum Abschluss des jeweiligen Projektes. Darüber hinaus unterstützt es gezielt Bürgermeister, Gemeindevertretungen und Verwaltungen (Kreise, Ämter, Städte, Gemeinden) während und im Vorfeld des gesamten Ausbaus. Das BKZ.SH steht allen Akteuren dabei jederzeit zur Verfügung.

Teilnahme an öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen

Um alle Projektbeteiligten vor Ort regelmäßig über (gesetzliche) oder projektspezifische Neuerungen zu informieren, nimmt das Team des BKZ.SH an zahlreichen Sitzungen und Veranstaltungen teil. Die Breitbandberater des BKZ.SH geben umfassende Auskünfte zu den jeweiligen Ausbauprojekten und unterstützen die Verantwortlichen jederzeit auch vor Ort. Dazu zählt auch die Begleitung extern ausgeschriebener Beratungsleistungen für Zweckverbände oder die fachliche Begleitung bei technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen.

Nutzung von Synergien

Die höchsten Kosten des Glasfaserausbaus liegen in den Tiefbauarbeiten und somit in dem eigentlichen Verlegen der Glasfaserleitungen. Das Material als solches macht einen geringeren Kostenpunkt aus. Umso entscheidender ist die Nutzung von Synergien im Tiefbau-Bereich. Das Team des BKZ.SH ist der Ansprechpartner zur Koordination und Kooperation mit Infrastrukturanbietern zur Nutzung synergetischer Effekte.

WLAN-Konzepte

In Bezug auf die Etablierung und Umsetzung von WLAN-Konzepten übernimmt das BKZ.SH die Erstberatung im Bereich des technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Überblicks und berät und begleitet bei der Vergabe externer Beratungsleistung.

Mitarbeit auf Bundesebene

Das BKZ.SH arbeitet in Facharbeitsgruppen des Breitbandbüro des Bundes (BBB), z.B. in der Arbeitsgruppe Standardisierung mit. Zudem nimmt das BKZ.SH an Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen, z.B. zum Thema DigiNetz-Gesetz des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), teil.

  • Mitarbeit in Facharbeitsgruppen des BBB z.B. AG Standardisierung
  • Teilnahme an AG und Unterarbeitsgruppen des BMVI u.a. DigiNetzG
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern

Wir stehen Ihnen für alle Fragen gern zur Verfügung. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Johannes Lüneberg Geschäftsführer Tel: 0431 570050-92
E-Mail:
Janpeter Bendfeld Stellv. Geschäftsführer und Mobilfunkberater Tel: 0431 570050-99
E-Mail: