Förderung des Breitband- und Glasfaserausbaus durch den Bund - Aufruf zur Einreichung von Infrastrukturanträgen

Am 30.04.2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den nächsten Förderaufruf für die Einreichung von Anträgen auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband- und Glasfaserausbau gestartet.

Die Anträge können bis zum 30.09.2024 beim Bund über die Antragsplattformen der entsprechenden Projektträger eingereicht werden.

Mit dem neuen Förderaufruf haben sich auch einige Änderungen ergeben, die im Vorwege im Rahmen der Beratungsleistungen zu beachten sind, um einen erfolgversprechenden Förderantrag für Infrastrukturmaßnahmen bis zum 30.09.2024 stellen zu können.

Selbstverständlich muss aus gefördert durchgeführten Beratungsleistungen nicht explizit ein Infrastrukturförderantrag folgen. Es obliegt weiterhin der kommunalen Selbstverwaltung diese Entscheidung zu treffen, um aber die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, folgende Hinweise:

Insbesondere ist zu beachten:

Branchendialoge

  1. Branchendialoge sind vor dem Markterkundungsverfahren verpflichtend!
  2. Müssen auf der Antragsplattform des Projektträgers und dem EWA-Portal des Gigabitbüro des Bundes veröffentlicht werden.
  3. Der Branchendialog ist zu dokumentieren. Zu Inhalten, Ablauf und Dokumentationsvorgaben wird auf die entsprechende, aktualisierte Handreichung des Gigabitbüros des Bundes verwiesen ( Stand April 2024 – Handreichung Branchendialog – Stand April 2024 )
  4. Branchendialoge, die nicht älter sind als sechs Monate vor Einleitung des MEV, werden anerkannt.

 

Markterkundungsverfahren (MEV)

  1. Der Abfragezeitraum für die eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten ist nicht mehr auf 3 Jahre festgelegt. Es können Zeiträume von 3 bis höchstens 7 Jahren abgefragt werden.
  2. Gerade bei Amts- oder Kreisprojekten sollte ein längerer Zeitraum als 3 Jahre abgefragt werden, der den Zeitraum zwischen Ende des MEV und der Inbetriebnahme eines geförderten Netzes abdeckt. Sollte der abgefragte Zeitraum vor Fertigstellung und Inbetriebnahme eines folgenden Infrastrukturförderprojektes enden, wäre dann formal ein neues MEV erforderlich. Dies ergibt sich aus den Beihilfeleitlinien der EU. Das gilt es zu vermeiden!
  3. Hinweise zur Kalkulation des Abfragezeitraumes können Sie dem angehängten Informationspapier entnehmen.

 

Zeithorizont

  1. Die Frist zur Antrageinreichung bis spätestens zum 30.09.2024 ist – bei der Durchführung aller formal notwendigen Schritte – vom Bund knapp gewählt. Zu Zeiträumen und Vorgehen bei den Meilensteinen der Beratungsleistungen sowie einer möglichen Antragsstellung in Ihrem individuellen Projekt wenden Sie sich gerne an uns.

 

Bitten Sie insbesondere auch Ihre Planungs- und Beratungsbüros um entsprechende Beachtung der Hinweise zu Branchendialog und Markterkundungsverfahren!

In unserem Downloadbereich unter dem Reiter „Graue-Flecken – Bund Richtlinien“ auf der linken Seite finden Sie folgende Hinweis-Dokumente:

  • Den aktuellen Förderaufruf des BMDV
  • Die aktualisierte Bundesförderrichtlinie
  • Hinweise zur Festlegung des Abfragezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens
  • Infopapier zu Neuerungen im Bundesförderprogramm

 

Bei individuellen Rückfragen zum Projekt in Ihrer Kommune, dem weiteren Vorgehen und den individuellen Auswirkungen der neuen Förderregularien, wenden Sie sich gern an das BKZ.SH.