FAQ zum neuen TKG mit Schwerpunkt auf Kommunen

Am 1. Dezember 2021 ist das vollständig modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt schaffen, die Rechte der Endnutzer stärken und den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. Im Auftrag des BKZ.SH hat die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Fragestellungen zum neuen TKG mit dem Schwerpunkt auf kommunalen Regelungen beleuchtet. Entstanden ist ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Im Rahmen dieses FAQ soll auf die wesentlichen Veränderungen des neugefassten TKG für die Anwendung in der kommunalen Praxis eingegangen werden, die besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kreishäusern, Amts- und Gemeindeverwaltungen sowie Rathäusern in Schleswig-Holstein relevant sind. Das FAQ erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da vieles noch durch Verordnungen präzisiert werden muss und einige Punkte sicherlich auf dem juristischen Weg geklärt werden. Die Antworten auf die FAQ sollen daher für die Zielgruppe einen Überblick und Anregungen geben sowie gewichtige Punkte benennen, die im Rahmen des Verwaltungshandeln zu berücksichtigen sind und wie dieses Handeln ausgestaltet werden kann. Das FAQ ersetzt dabei keine ggf. notwendige rechtliche Einzelfallberatung.

Das Dokument ist unterteilt in die Themenkomplexe „Informationen über Infrastruktur und Netzausbau (§§ 78 bis 86 TKG)“ ( A.), Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen (B.), „Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 bis 155 TKG)“ (C.) und „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (§§ 156 bis 163 TKG)“ (D.).

Sie finden das FAQ als PDF in unserem Downloadbereich unter „Hilfestellungen des Landes“ oder als eigene Seite auf unserer Homepage: https://www.bkzsh.de/infocenter/faq-zum-tkg/