Bundesministerium für Digitales und Verkehr verhängt Antragsstopp für Breitbandförderung

Am 19.10.2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Antragsstopp für Anträge auf Förderung des Breitbandausbaus nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ verhängt. Der Antragsstopp gilt rückwirkend zum 17.10.2022.

Sämtliche Akteure auf Länder- und kommunaler Ebene sind von der Ankündigung des Bundes überrascht worden.

Der Antragsstopp gilt sowohl für Förderanträge auf Infrastrukturmaßnahmen nach dem Wirtschaftlichkeitslücken- als auch dem Betreibermodell und auch für Anträge auf Beratungsleistungen.

Der Bund begründet dies mit einem sehr hohen Antragsvolumen insbesondere in den letzten Wochen. Damit seien die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits ausgeschöpft.

Kommunale Spitzenverbände und Bundesländer haben bereits in einem Schreiben an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Finanzministerium und Bundeskanzleramt das Vorgehen kritisiert und eine Aufhebung des Antragsstopps gefordert. Außerdem ist die Kommunikation und Einbindung von Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden bei der Entwicklung des Förderprogramms ab 2023 und der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen zu verbessern.

Es wird hier kurzfristig weitere Gesprächsrunden zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geben.

Der Bund arbeitet weiterhin an einer Novellierung der Förderrichtlinie für den Breitbandausbau zum 01.01.2023, mit einem Wegfall der derzeit geltenden Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s. Im Jahr 2023 stehen wieder neue Haushaltsmittel für die Förderung zur Verfügung. Ob der vom Bund geplante Termin zum 01.01.2023 für die neue Förderrichtlinie eingehalten wird, ist derzeit für das BKZ.SH nicht zu beurteilen.

Laufende Projekte mit entsprechendem Bescheid des Bundes sind nicht von etwaigen Auswirkungen betroffen. Projekte mit einer Antragsstellung vor dem 17.10.2022, aber ohne Bescheid des Bundes könnten betroffen sein, der operative Umgang ist hier noch ungeklärt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Förderprojekt, dem weiteren Vorgehen bei Antragsstellung und Vorbereitung eines Infrastrukturförderantrages haben, wenden Sie sich gerne an das BKZ.SH unter 0431 57005095 oder info@bkzsh.de

Außerdem hat auch die KfW ihre Investitionskredite Digitale Infrastruktur mit den Programmnummern 206 und 239 kurzfristig eingestellt und ebenfalls einen Antragsstopp verhängt. Nach Informationen der KfW werden erst wieder ab dem Jahr 2023 neue Mittel bereitstehen.

Näheres finden Sie auf den Seiten der KfW:
KfW – Investitionskredit – Digitale Infrastruktur 206, 239