Bund veröffentlicht Gigabit-Richtlinie 2.0

Am 31.03.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) veröffentlicht. Unter folgendem Link gelangen Sie zu den Unterlagen auf den Seiten des BMDV: BMDV – Gigabit-RL 2.0

Kernelement der Richtlinie sind die Anhebung der Aufgreifschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download. Damit werden alle Gebiete potentiell förderfähig, die nicht bereits mit einem FTTB/-H-Netz versorgt sind oder in denen ein Koaxialnetz mit den Standard DOCSIS 3.1 verfügbar ist.

Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 50% und wird in Ausnahmefällen angehoben. Eine Erhöhung der Förderquote orientiert sich an der Wirtschaftskraft der jeweiligen Gebietskörperschaft gemessen am einwohnerbezogenen Realsteuervergleich.

Infrastrukturanträge können im Rahmen eines ersten Aufrufs bis spätestens zum 15.10.2023 beim Bund eingereicht werden. Die Infrastrukturanträge durchlaufen ein Scoring und werden bei Erreichen einer Mindestpunktzahl direkt vom Bund bewilligt oder am Ende des Aufrufs. Für die Anträge aus den einzelnen Bundesländern ist das Gesamtvolumen auf Länderbudgets verteilt worden. Sollte die Summe der Anträge das Länderbudget überschreiten, werden die Anträge in der Reihenfolge der Scoringpunkte bewilligt, bis das Länderbudget aufgebraucht ist. Das BKZ.SH hält das Länderbudget für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 für ausreichend und geht nicht davon aus, dass Anträge zurückgestellt werden müssen. 

Für die Stellung eines Infrastrukturförderantrag ist zwingend ein Markterkundungsverfahren durchzuführen (MEV), um die eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln. Dem MEV noch vorgeschaltet kann ein unverbindlicher Branchendialog durchgeführt werden (dieser ist für Infrastrukturförderanträge, die nach dem 15.10.2023 beim Bund eingereicht werden verpflichtend).

Für die umfangreichen Vorarbeiten aus Branchendialog, MEV, Erarbeitung der kommunalen Entscheidungsgrundlagen und Stellung des Infrastrukturförderantrages stellt der Bund wieder Fördermittel für Beratungsleistungen bereit. Auch ein entsprechender Aufruf für die Einreichung von Förderanträgen für Beratungsleistungen ist veröffentlicht.

Auf Seiten des für Schleswig-Holstein zuständigen Projektträgers des Bundes werden nach und nach weitere Dokumente wie Leitfäden und weitere Hinweisdokumente veröffentlicht: Projektträger – ateneKOM – Unterlagen Graue Flecken-Förderung

Bei Fragen zum Förderprogramm und zur Beantragung von Förderung für Beratungs- oder Infrastrukturleistungen wenden Sie sich gerne an uns unter info@bkzsh.de oder 0431 – 57 00 50 95.

Hier gelangen Sie zur Richtlinie des Bundes sowie zu den Aufrufen zur Einreichung von Infrastruktur- bzw. Beratungsförderungsanträgen:

Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen

Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten

Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane)