BMDV ruft zur Förderung von Beratungsleistungen auf und veröffentlicht Leitfaden für Branchendialoge

Am 02.03.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den seit 17.10.2022 geltenden Antragsstopp, zumindest für die Stellung von Förderanträgen auf vorbereitende Planungs- und Beratungsleistungen, wieder aufgehoben.

Mit dem 02.03.2023 ist es damit wieder möglich, entsprechende Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen über die Antragsplattformen der beliehenen Projektträger zu stellen. Für Schleswig-Holstein ist dies die atene KOM GmbH. Die Antragsplattform finden Sie unter www.projekttraeger-breitband.de

Die Beratungsleistungen sollen dazu dienen Förderanträge für Infrastrukturprojekte vorzubereiten und richten sich damit an Kommunen mit verbliebenen weißen Flecken (< 30 Mbit/s), hellgrauen Flecken (< 100 Mbit/s) oder dunkelgrauen Flecken (< 200 Mbit/s symmetrisch), für die nicht bereits Förderprojekte in der Umsetzung sind oder eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen von Stadt- oder Gemeindewerken bzw. klassischen Telekommunikationsunternehmen in Umsetzung oder geplant sind.

Die klassischen Beratungsinhalte sind insbesondere  Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Branchendialog und Markterkundungsverfahren, Berechnung des Investitionskosten für die verbleibenden förderfähigen Adressen unter Berücksichtigung einer möglichen Bundesförderung und Landeskofinanzierung, Unterstützung der Verwaltung bei der Erstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen für die Entscheidungsfindung der Gremien der kommunalen Selbstverwaltung und Förderantragsstellung auf Infrastrukturförderung bei Bund und Land nach entsprechenden Beschlüssen. 

Den aktuellen Aufruf des Bundes zur Antragseinreichung zur Förderung von Beratungsleistungen finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Projektträgers:

BMDV -Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen – 02.03.2023

 

Ebenfalls am 02.03.2023 wurde im Auftrag des BMDV durch das Gigabitbüro des Bundes (GBB) ein Leitfaden für die nun verpflichtend vor dem Markterkundungsverfahren durchzuführenden kommunalen Branchendialoge veröffentlicht.

Ziel des Branchendialogs ist es, die eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten (unverbindlich) zu identifizieren und ggf. Kooperationen vorzubereiten.  Der Austausch von Informationen zu Rahmenbedingungen des Ausbaus und Betrieb des Netzes sowie des Ob und Umfangs von kommunalen Unterstützungsleistungen sind Themen und Fragestellungen eines solchen Branchendialogs. Die inhaltliche Gestaltung der Gespräche ist durch die Kommunen frei zu bestimmen. In den Gespräche dürfen keine Themen behandelt werden, die dem Wettbewerbs- oder Kartellrecht entgegenstehen (z. B. Gebietsaufteilung).

Verbindlichkeit für die Vorbereitung eines Infrastrukturförderantrages der Kommunen haben allein die Ergebnisse und Aussagen eines Markterkundungsverfahrens, dass nach den Branchendialogen durchzuführen wäre.

Den Leitfaden zum Branchendialog finden Sie unter folgendem Link: 

Leitfaden – Durchführung kommunaler Branchendialog

Bei allen Fragen zur Förderung von Beratungsleistungen und zur Durchführung von Branchendialogen
wenden Sie sich gerne an uns unter info@bkzsh.de oder 0431 / 57 00 50 95.