Landesverordnung zur Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Die neue Eigenbetriebsverordnung ist am 18. November 2021 veröffentlicht worden. Besondere Relevanz haben die Änderungen für kommunale Breitbandzweckverbände, da der Zeitraum des Verlustvortrages auf 15 Jahre verlängert wurde.

Das Dokument finden Sie als „Ausgabe Nr. 15“ vom 18.11.2021 über folgenden Link auf der Homepage des Innenminsisteriums:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html