Berater rund um das Thema Breitband
Das Bundesförderprogramm Breitbandausbau legt in den Besonderen Nebenbestimmungen Beratung (BNBest Beratung) fest, welche Mindestanforderungen Beratungsunternehmen erfüllen müssen – von der Antragstellung über die Bewilligung bis zur Arbeit der externen Planerinnen und Planer.
Das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein hat von allen hier aufgeführten Firmen aktuelle Profile vorliegen.
Diese enthalten
- eine Erklärung zur Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen sowie
- Nachweise zu Qualifikation und Berufserfahrung.
Auf dieser Seite können Sie direkt die Kontaktdaten der Beratungsunternehmen einsehen.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 0431 / 57 00 50 95 oder per E-Mail unter info@bkzsh.de.