Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein


Nutzung der GRW-Rahmenrichtlinie

Breitbandstrategie der Bundesregierung:

Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt die Genehmigung eines Rahmens zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch die Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Rahmenregelung der Bundesregierung genehmigt, wonach im Einklang mit dem Europäischen Beihilferecht der Aufbau von Hochleistungsnetzen in Gebieten mitfinanziert werden kann, in denen ein Ausbau solcher Netze durch den Markt nicht zu erwarten ist. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konzipierte Rahmen erweitert die rechtlichen Spielräume insbesondere der Länder und Kommunen, da mit der Rahmenregelung nicht mehr jeder Einzelfall der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss.

[...] Das europäische Beihilferecht regelt Art und Umfang der staatlichen Förderung von privaten Breitbandlösungen. Es sieht insbesondere den Nachrang der öffentlichen Förderung gegenüber marktwirtschaftlichen Lösungen vor, verlangt eine genaue Analyse des Bedarfs, die Berücksichtigung bestehender Ausbaupläne privater Anbieter und die Vergabe der Förderung in einem Ausschreibungsverfahren. Die jetzt genehmigte Regelung präzisiert diese Vorgaben für die Förderung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi 

Ergänzend zur Presseerklärung des BMWi ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) derzeit in Schleswig-Holstein nicht für die Breitbandförderung eingesetzt wird und dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) die Rahmenregelung derzeit noch nicht in das Förderinstrumentarium aufgenommen hat; von daher können Maßnahmen auf Basis der Rahmenregelung derzeit ausschließlich aus kommunalen Mitteln unterstützt werden.

Kommunen und Kreise, die die Möglichkeiten der neuen Rahmenregelung nutzen wollen, sollten sich an das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (Rainer Helle, Tel.: 0431/988-4548 oder Günter Stelck, Tel.: 0431/988-4639) oder an das Breitband-Kompetenzzentrum wenden.


Rechtliche Grundlagen zur Rahmenregelung
 
> mehr lesen auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums
Zukunftsprogramm Wirtschaft - Schleswig-Holstein


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